Günter
  
 
      Administrator
         
 
  
  
	Dabei seit: 14.11.2005 
	Beiträge: 19256 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
   | 
  
 
   
 14.10.2013 12:26 | 
   
  
  
  
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Grubendol
  
 
      Mitglied
      
 
  
  
	Dabei seit: 06.05.2007 
	Beiträge: 20985 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
    
     
       
      Selber bezahlen, die Kassen zahlen schon seit zehn Jahren keine einfachen Fahrten zum Arzt mehr, selbst mit ärztlicher Verordnung nicht: 
 
 
  | Zitat: | 
  
 
  
   
    
     Fahrkosten 
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Bei genehmigten Fahrkosten müssen zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Fahrkosten. Ausnahmen: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen. 
 
Im Übrigen übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei 
 
    Leistungen, die stationär erbracht werden, 
    Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung, 
    Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen, 
    Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. 
 
Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. 
(...) 
guckst du hier  | 
     
    
   | 
  
  
      __________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.  
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.  
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles." 
- Der Dieb von Bagdad 
----- 
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht." 
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht." 
----- 
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst! 
      Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 14.10.2013 14:35. 
      
      | 
     
    
   | 
  
 
   
 14.10.2013 14:34 | 
   
    
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Quark
  
 
      Mitglied
      
 
  
  
	Dabei seit: 24.08.2007 
	Beiträge: 6042 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
    
     
      
       
        |  RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? | 
                        | 
        
        
      
 
  | Zitat: | 
  
 
  
   
    
     Original von Günter 
 
 
So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist? | 
     
    
   | 
  
  
Wenn jemand solche Schmerzen hat, dass er nicht einmal mehr 100m laufen kann, wäre das dann nicht ein Fall für den Rettungsdienst? 
      __________________
 
  
 In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
      
      
      | 
     
    
   | 
  
 
   
 14.10.2013 16:12 | 
   
    
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Grubendol
  
 
      Mitglied
      
 
  
  
	Dabei seit: 06.05.2007 
	Beiträge: 20985 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
   | 
  
 
   
 14.10.2013 17:08 | 
   
    
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Quark
  
 
      Mitglied
      
 
  
  
	Dabei seit: 24.08.2007 
	Beiträge: 6042 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
   | 
  
 
   
 14.10.2013 18:23 | 
   
    
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Medem-Taxi
 
      Mitglied
      
  
	Dabei seit: 18.09.2010 
	Beiträge: 366 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
    
     
      
       
        |  RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? | 
                        | 
        
        
      
 
  | Zitat: | 
  
 
  
   
    
     Original von Günter 
 
 
So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist? | 
     
    
   | 
  
  
 
 
Guggst du hier, da steht alles drin. 
 
h §92 Abs.1 Satz 2 Nr.12 Sgb  
sorry, so muss es richtig heißen, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html   §60 
 
Gruß Hans-Jörg 
      
      Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Medem-Taxi am 14.10.2013 18:54. 
      
      | 
     
    
   | 
  
 
   
 14.10.2013 18:35 | 
   
    
  
     | 
  
 
 
  
   
    
     Lui
  
 
      Verstorben Mitte Juli 2015!
      
 
  
  
	Dabei seit: 11.09.2007 
	Beiträge: 25064 
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
    
     
       
      
 
  | Zitat: | 
  
 
  
   
    
     2.1. Weitere Fahrtkosten: 
  Weitere Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen übernehmen:      Krankentransporte: 
    Fahrten mit fachlicher Betreuung, mit Krankenwagen, unabhängig von stationärer oder ambulanter Behandlung.     Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen.      
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss vom Arzt attestiert werden.     Schwerbehinderte: 
     Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann. | 
     
    
   | 
  
   
Mehr:http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...kosten-133.html 
      __________________
  
Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.   
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen. 
      
      
      | 
     
    
   | 
  
 
   
 14.10.2013 20:09 | 
   
  
   
  
     | 
  
 
   |