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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Politik » Ex-Stasi-Mitarbeitern kann nicht gekündigt werden » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 12.09.2007
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Ex-Stasi-Mitarbeitern kann nicht gekündigt werden Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Mehr als 20 Jahre nach der Einheit kann 47 früheren Stasi-Mitarbeitern, die noch in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt sind, laut einem Rechtsgutachten nicht mehr gekündigt werden. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Weberling kommt in seiner Untersuchung im Auftrag von Behördenchef Roland Jahn aber zu dem Schluss, dass eine Versetzung in andere Bundeseinrichtungen möglich sei. Dies könnte mit der anstehenden Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes geregelt werden, heißt es in der rund 70-seitigen arbeitsrechtlichen Einschätzung. Das Papier wurde auf der Website der Behörde veröffentlicht.

Jahn hatte bei seinem Amtsantritt im März die seit vielen Jahren bekannte Beschäftigung der Stasi-Leute als Schlag ins Gesicht der Opfer kritisiert. Der frühere DDR-Oppositionelle hatte deutlich gemacht, das nicht länger zu akzeptieren. Dies hatte eine kontroverse Debatte über den Umgang mit der DDR-Vergangenheit ausgelöst.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

10.07.2011 13:04 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
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Nun, hinter diesen Fragen steht doch eine grundsätzliche Frage:

Wie lange sollen Menschen für frühere Fehler belangt werden können?

Und da wird man wohl differenziert herangehen müssen.

Denn das Strafrecht differenziert hier auch: So galt beispielsweise für Mord bis 1969 war eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren. Schon damals gab es eine Sonderregelung: Damit von Nationalsozialisten begangene Verbrechen nicht verjähren konnten, wurde 1965 in der Bundesrepublik zunächst der Zeitraum von Kriegsende bis 1949 bei der Berechnung der Verjährung ausgenommen.

Im Jahr 1969 beschloss die Große Koalition im Bundestag, dass Völkermord gar nicht und Mord erst nach 30 Jahren verjährt. Dann, 1979 wurde die Verjährung für Mord schließlich ganz abgeschafft.

Ohne die Änderungen der alten Regelung von 1969, hätte man beispielsweise den in erster Instanz verurteilten Mörder von Swantje Starke (Revision läuft noch) überhaupt nicht mehr belangen können.

Schon an diesen Ausführungn, in denen es ja ausschließlich um die Verjährung von Mord geht, kann man erkennen, wie schwierig es es, hier eine gerechte Herangehensweise zu finden.

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Liebe Grüße winke
Günter



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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Günter am 10.07.2011 14:25.

10.07.2011 14:19 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




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Jau am Besten Schwamm drüber,die "alten"Stasiopfer sind ja völlig uninteressant.
Die mitunter langen Leiden der Opfer in Ostgefängissen kann man ruhig beiseitelegen.
So können nur nichtbetroffene reden.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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10.07.2011 17:05 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von max1995
Jau am Besten Schwamm drüber,die "alten"Stasiopfer sind ja völlig uninteressant.
Die mitunter langen Leiden der Opfer in Ostgefängissen kann man ruhig beiseitelegen.
So können nur nichtbetroffene reden.


Hab ich das geschrieben? Hat das sonst jemand geschrieben?

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Liebe Grüße winke
Günter



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10.07.2011 17:12 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Zitat:
Wie lange sollen Menschen für frühere Fehler belangt werden können?

Und da wird man wohl differenziert herangehen müssen.

Denn das Strafrecht differenziert hier auch: So galt beispielsweise für Mord bis 1969 war eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren. Schon damals gab es eine Sonderregelung: Damit von Nationalsozialisten begangene Verbrechen nicht verjähren konnten, wurde 1965 in der Bundesrepublik zunächst der Zeitraum von Kriegsende bis 1949 bei der Berechnung der Verjährung ausgenommen.

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10.07.2011 17:23 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Damit wollte ich nicht ausdrücken, dass man irgendwo den "Schwamm drüber" wischen soll. Ich wollte damit nur ausdrücken, wie kompliziert Gerechtigkeit ist und das oft heute das nicht mehr gilt, was gestern noch galt. Und umgekehrt.

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10.07.2011 18:05 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Wie lange sollen Menschen für frühere Fehler belangt werden können?

Bis ihre Opfer von ihnen entschädigt worden sind.

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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10.07.2011 18:08 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
meine meinung
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Wie lange sollen Menschen für frühere Fehler belangt werden können?

Bis ihre Opfer von ihnen entschädigt worden sind.



Kann man Opfer überhaupt entschädigen. Wieviel ist ein Menschenleben wert und wie kann ich jemanden für verlorene Zeit entschädigen. Es kann nur versucht werden, Schadenersatz zu leisten.

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ist das Schlimmste eine scharfe Zunge (Schiller)

10.07.2011 18:37 meine meinung ist offline Email an meine meinung senden Beiträge von meine meinung suchen Nehmen Sie meine meinung in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von meine meinung
Es kann nur versucht werden, Schadenersatz zu leisten.

Das ist selbstverständlich richtig, hat aber nichts mit mit der Zeitfrage zu tun, die gestellt wurde.

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10.07.2011 18:44 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Eben es kommt drauf an, ob es sich um einen Fehler oder um eine Schuld handelt. Einen Fehler kann ich korrigieren, aber Schuld erlischt erst mit dem Tod. Wenn ein Mörder (lebenslang, nämlich für 15 Jahre)eingesperrt wird, ist das Hohn und hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Menschen, die lebenslang arbeiten müssen, können ja auch nicht nach 15 Jahren Rente beziehen.

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10.07.2011 18:58 meine meinung ist offline Email an meine meinung senden Beiträge von meine meinung suchen Nehmen Sie meine meinung in Ihre Freundesliste auf
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Nu sollte man hier vieleicht klären ob dat nu einfach nur Fehler dieser Stasispitzel waren oder ob sie schuldig an den Nachwirkungen ihrer ferkeligen Tätigkeit waren.

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10.07.2011 19:05 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Nu sollte man hier vieleicht klären ob dat nu einfach nur Fehler dieser Stasispitzel waren oder ob sie schuldig an den Nachwirkungen ihrer ferkeligen Tätigkeit waren.



Wenn letzteres der Fall war, dann gehören sie rausgeschmissen und nicht gekündigt.

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10.07.2011 19:08 meine meinung ist offline Email an meine meinung senden Beiträge von meine meinung suchen Nehmen Sie meine meinung in Ihre Freundesliste auf
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Wir haben aber die altbiblische Vorstellung von Schuld und Sühne heutzutage überwunden. Das moderne Menschenbild in einem demokratischen europäischen Rechtsstaat geht bis auf wenige Ausnahmen immer von der Möglichkeit der Resozialisation aus. Das ist Bestandteil der Vorstellung von Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz und in der europäischen Verfassung definiert wird.

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10.07.2011 19:10 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Ich habe dabei nur immer ein kleines Problem. Was ist mit der Menschenwürde der Opfer. Wie hat man sich die vorzustellen?

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10.07.2011 19:26 meine meinung ist offline Email an meine meinung senden Beiträge von meine meinung suchen Nehmen Sie meine meinung in Ihre Freundesliste auf
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Wir haben aber die altbiblische Vorstellung von Schuld und Sühne heutzutage überwunden. Das moderne Menschenbild in einem demokratischen europäischen Rechtsstaat geht bis auf wenige Ausnahmen immer von der Möglichkeit der Resozialisation aus. Das ist Bestandteil der Vorstellung von Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz und in der europäischen Verfassung definiert wird.

Ich habe dabei nur immer ein kleines Problem. Was ist mit der Menschenwürde der Opfer. Wie hat man sich die vorzustellen?

Die Frage verstehe ich nicht.

Der Staat verstößt ja nicht gegen die Menschenwürde des Opfers, wenn er einem Menschen zugesteht, dass er sich bessern kann. Wenn man so will, ist das ein nicht unwesentlicher christlicher Fortschritt gegenüber dem altbiblischen "Auge um Auge", der Eingang in unser modernes Strafrecht gefunden hat.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 10.07.2011 19:50.

10.07.2011 19:49 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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@ grubendol

Auge um Auge, Zahn um Zahn wird gewöhnlich falsch interpretiert. Damit wurde lediglich die Verhältnismäßigkeit des Schadenersatzes festgeschrieben. Also eine schon im Judentum sehr "moderne" Auffassung, nicht Gleiches mit Gleichem zu vergelten.

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10.07.2011 20:28 meine meinung ist offline Email an meine meinung senden Beiträge von meine meinung suchen Nehmen Sie meine meinung in Ihre Freundesliste auf
 
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