Zitat: |
Der Jüngling schaut noch ganz verwundert,
das Mädchen klagt auf 1300.. |
|
Hintergrund:
Zitat: |
Kranzgeld
Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen
(...)
§ 1300 BGB lautete:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld |
|
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
|