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Die Gruppe, die beim SPD-Präsidium die Anerkennung als Arbeitskreis innerhalb der Partei beantragt hat, fordert unter anderem die Streichung des Gottesbezugs aus dem Grundgesetz und den Länderverfassungen, die Entfernung von religiösen Symbolen aus öffentlichen Einrichtungen sowie die Streichung des „Gotteslästerungs“-Paragrafen im Strafgesetzbuch.
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Welt Online, 18.10.2010 |
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Ich sehe kein Problem im Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, da hier nicht ausdrücklich vom Christengott gesprochen wird und eigentlich nur metaphorisch auf eine "höhere" Verantwortung verwiesen wird, die solche Sachen wie den 2. Weltkrieg und den Holocaust für die Zukunft unmöglich machen soll.
Eine besondere Schutzfunktion für den Glauben an sich ergibt sich aus der Präambel jedoch nicht. Mit dem Gotteslästerung-Paragraph ist es daher ein bisschen anders, da es objektiv unmöglich ist, festzustellen, ob es einen Gott gibt oder nicht. Da habe ich ein Problem damit, dass der Staat damit eine private Vorstellung vor Beleidigung schützt, von der niemand weiß, ob sie nicht eine kollektive Halluzination ist. In der Konsequenz aus dem Paragraphen könnten Leute dafür bestraft werden, dass sie etwas beleidigt haben, was es eventuell gar nicht gibt...
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- Der Dieb von Bagdad
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