Die Feuerwehrmänner der Samtgemeinde beschweren sich unverständlicherweise darüber , dass sie wegen der neuen Nichtraucherschutzgesetze im Feuerwehrgerätehaus nicht mehr rauchen dürfen. Kommt denn keiner auf den Gedanken, das Rauchen als notwendige Übung zur Abhärtung bei Brandeinsätzen bzw. als Simulation verqualmter Räume zu deklarieren? Sinnvoller wäre es dann, den nichtrauchenden Feuerwehrkameraden im Gerätehaus das Anlegen von Atemschutzgeräten zur Pflicht zu machen.
__________________ mens irritans contra vitam corpore destinatam
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