ALG II-Bezieher: (nicht) auf den Hund gekommen |
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ALG II-Bezieher: (nicht) auf den Hund gekommen
Twister (Bettina Winsemann) 09.09.2009
Bei Tierfreunden ist die Empörung groß, wenn es um das Urteil zu Ungunsten einer ALG II-Empfängerin geht
Diese hatte bereits 2008 auf Mehrbedarf geklagt. Ihre Begründung: Ihr Haustier sollte in Bezug auf die Sozialleistung wie ein Kind behandelt werden, so dass sich eine Bedarfsgemeinschaft ergebe. Ein typisches Beispiel für die manchmal fast fanatischen Gedankengänge von Tierfreunden.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31073/1.html |
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Das Urteil ist natürlich völlig richtig und der Kommentar von Frau Winsemann nicht schlecht.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
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Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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