Elbvertiefungspläne bergen Rechtsverstöße
von Ulrich Rohde
Otterndorf (ur). Gestern um Mitternacht lief die Einwendungsfrist gegen die Elbvertiefung ab. Noch einmal erlebte die Samtgemeindeverwaltung in Otterndorf einen starken Zulauf von Bürgerinnen und Bürgern, die in Stellungnahmen ihre Bedenken gegen die Pläne einreichten. „Die Bürger haben in einem außergewöhnlichen Maß ihr Recht wahrgenommen, Stellung zu beziehen”, erklärte Samtgemeindebürgermeister Harald Zahrte.
Zudem haben die Stadt Otterndorf und die Samtgemeinden Hadeln und Sietland gestern fristgerecht massive Einwendungen gegen die Elbvertiefung erhoben. Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Dr. Fricke & Collegen aus Hannover haben die Samtgemeindebürgermeister Harald Zahrte und Maik Schwanemann ihre Ablehnung des Projektes in etwa 180 Seiten umfassenden Schriftsätzen ausführlich begründet.
Die zentrale Kritik richtet sich gegen die Missachtung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Wattverluste und Beschädigungen der Deichdeckwerke würden leichtfertig in Kauf genommen. „Das werden wir im Interesse der Menschen in Hadeln und im Sietland auf keinen Fall akzeptieren.” Maßnahmen gegen den Wattabtrag von über 200 Metern seit der Elbvertiefung von 1999 seien von den Planern in Hamburg ebensowenig berücksichtigt worden wie die ständig zunehmende Verschlickung des Otterndorfer Hafens, so Zahrte.
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