Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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04.07.2012 22:33 |
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Günter
Administrator
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Beiträge: 19256
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05.07.2012 20:24 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Eben, vielfach war es tatsächlich so, und deswegen war es richtig und wichtig, das Recht zu ändern, damit sich auch die "Wirklichkeit" ändert.
Wenn jetzt der Vater sein Sorgerecht haben will, kann die Behörde prüfen, ob er auch zahlt.
Und demjenigen, der sowieso zahlt, kann eine eventuell böswillige Ex nicht mehr das Recht an seinen Kindern nehmen. Soll ja auch vorgekommen sein.
Abgesehen davon, dass sowieso kein Weg daran vorbeiführte:
Zitat: |
Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
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- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 05.07.2012 23:42.
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05.07.2012 23:39 |
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