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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Politik » Väter könnten Sorgerecht gegen den Willen der Mütter erhalten » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Lui Lui ist männlich
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Väter könnten Sorgerecht gegen den Willen der Mütter erhalten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Bisher waren sie auf die Zustimmung der Mutter angewiesen, nun will das Bundeskabintett die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie ein gemeinsames Sorgerecht durchsetzen können.

Zitat:
Ledige Väter dürfen auf mehr Rechte hoffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass unverheiratete Väter deutlich leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommen können. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Reform spiegele "ein neues gesellschaftliches Leitbild" wider.
Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist Wochen dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die nicht mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entscheiden werden.


http://www.thueringer-allgemeine.de/star...lten-2072941252

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

04.07.2012 22:33 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Seltsamerweise - und das halte ich für falsch - ist es so geregelt, dass auch Väter, die sich ihren Verpflichtungen entziehen und nicht zahlen, dieses Recht in Anspruch nehmen dürfen. mauer

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Liebe Grüße winke
Günter



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04.07.2012 22:39 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Zitat:
Original von Günter
Seltsamerweise - und das halte ich für falsch - ist es so geregelt, dass auch Väter, die sich ihren Verpflichtungen entziehen und nicht zahlen, dieses Recht in Anspruch nehmen dürfen. mauer


Gleiches Recht für alle.winke

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

05.07.2012 03:42 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von Günter
Seltsamerweise - und das halte ich für falsch - ist es so geregelt, dass auch Väter, die sich ihren Verpflichtungen entziehen und nicht zahlen, dieses Recht in Anspruch nehmen dürfen. mauer

Wo steht das in dem Artikel?

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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05.07.2012 12:35 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Günter
Seltsamerweise - und das halte ich für falsch - ist es so geregelt, dass auch Väter, die sich ihren Verpflichtungen entziehen und nicht zahlen, dieses Recht in Anspruch nehmen dürfen. mauer

Wo steht das in dem Artikel?


Das stand nicht im Artikel, sondern wurde gestern auf NDR info in diesem Zusammenhang berichtet.

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05.07.2012 14:14 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Günter
Seltsamerweise - und das halte ich für falsch - ist es so geregelt, dass auch Väter, die sich ihren Verpflichtungen entziehen und nicht zahlen, dieses Recht in Anspruch nehmen dürfen. mauer


Gleiches Recht für alle.winke


Gleiches Recht odfer gleiche Pflicht? Wie kann denn jemand, der sich seiner natürlichsten Verantwortung entzieht, noch einfordern, für das Kind zu "sorgen" (Sorgerecht"), also mitzubestimmen???

Dann soll er doch ersteinmal anch seinen Möglichkeiten auch zahlen. (Wieviel er zahlen muss, wird durch sein Einkommen bestimmt -> "Düsseldorfer Tabelle"). Wer sich dieser Verantwortung gesetzes- und anstandswidrig entzieht, sollte auch nicht mehr mitentscheiden dürfen!

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05.07.2012 20:24 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Der alleinerziehende Partner hat ein Recht auf Unterhalt. Mit dem Sorgerecht hat das zuerst einmal gar nichts zu tun.

Aber warum sollte jemand, dem die Mutter kein Sorgerecht einräumen will, überhaupt zahlen? Wer keine Rechte hat, hat auch keine Pflichten. Ich denke, die Neuregelung nimmt säumige Väter viel stärker in die Pflicht und ist ein wichtiger Fortschritt.

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05.07.2012 22:52 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Der alleinerziehende Partner hat ein Recht auf Unterhalt. Mit dem Sorgerecht hat das zuerst einmal gar nichts zu tun.

Aber warum sollte jemand, dem die Mutter kein Sorgerecht einräumen will, überhaupt zahlen? Wer keine Rechte hat, hat auch keine Pflichten. Ich denke, die Neuregelung nimmt säumige Väter viel stärker in die Pflicht und ist ein wichtiger Fortschritt.


Nein, nein, erfahrungsgemmäss geht die Sache doch genau andersherum!

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05.07.2012 23:10 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Eben, vielfach war es tatsächlich so, und deswegen war es richtig und wichtig, das Recht zu ändern, damit sich auch die "Wirklichkeit" ändert.

Wenn jetzt der Vater sein Sorgerecht haben will, kann die Behörde prüfen, ob er auch zahlt.

Und demjenigen, der sowieso zahlt, kann eine eventuell böswillige Ex nicht mehr das Recht an seinen Kindern nehmen. Soll ja auch vorgekommen sein.

Abgesehen davon, dass sowieso kein Weg daran vorbeiführte:

Zitat:
Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

Link

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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 05.07.2012 23:42.

05.07.2012 23:39 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
Wenn jetzt der Vater sein Sorgerecht haben will, kann die Behörde prüfen, ob er auch zahlt.


Wo ist das festgelegt? Link? Zitat?

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06.07.2012 00:25 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entscheiden werden.

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06.07.2012 13:56 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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Ich finde, die Diskussion geht ein wenig in die falsche Richtung. Es geht doch in dem Artikel um ledige Väter - ledige Väter, die sich um ihr Kind kümmern wollten und auch das Sorgerecht haben wollten.

Da konnte bisher die Mutter einfach Nein sagen, völlig egal, ob das für das Kind gut oder schlecht war. Das hat der Europäische Gerichtshof gekippt und jetzt darf auch ein lediger Vater sich um sein Kind kümmern - auch wenn die Mutter es nicht will (es sei denn es schadet dem Kind).

Die Frage des Kindesunterhaltes hat damit überhaupt nichts zu tun. Das Motto: "Wer nicht für sein Kind zahlt, darf es auch nicht sehen", mag zwar die kapitalistische Variante des Sorgerechts sein, das Kindeswohl hat bei dieser Betrachtung aber das Nachsehen.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

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06.07.2012 23:21 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
 
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