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Grubendol Grubendol ist männlich
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Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II!
(...)
Das heutige Beispiel zeigt aber auch auf, wie weit die Angestellten der diversen mit ALG II beschäftigten Behörden gehen, wenn es sich darum handelt, sich über die Leistungsbezieher zu informieren. So erhielt der Musiker Leonard Kroppach (alias Tapete) Post vom zuständigen Jobcenter. Nicht nur wollten die diensteifrigen Mitarbeiter wissen, welche Einkünfte er denn seit 2009 durch seine Tätigkeit als Musiker gehabt hätte (und unterstellten damit, er hätte diese gehabt, jedoch nicht angegeben). Darüberhinaus wollten sie Informationen über Art und Anschaffungskosten/-möglichkeiten bezüglich seines Equipments und zudem eine aktuelle Schufaauskunft - dazu wurden noch andere Informationen begehrt. Begehrt bedeutet in diesem Fall, dass der Musiker bis zum 13.02.2012 Zeit hat, all die notwendigen Informationen einzuholen bzw. Stellungnahmen (ausführlich!) vorzulegen - da das Schreiben den 27.01.2012 als Datum trägt und am 31. Januar seinen Adressaten erreichte, bleiben somit ganze 13 Tage Zeit, um die Neugierde der Behörde zu befriedigen.
(...)
Telepolis

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

02.02.2012 12:59 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
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Das alles ist leider für Selbstständige bzw. für Aufstocker, die ALG2 beziehen, geltendes Recht!

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Günter



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02.02.2012 13:49 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Nein, eine dreizehn-Tage Frist ist niemals geltendes Recht, den Paragraphen zeig' mir mal.

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02.02.2012 13:52 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
Nein, eine dreizehn-Tage Frist ist niemals geltendes Recht, den Paragraphen zeig' mir mal.


Es gelten für den HartIV-Empfänger ja auch die DVUs und die indeviduellen "Eingliederungsvereinbarungen". Letztere halte ich natürlich für gesetzeswidrig, weil der Vermittler da ja theoretisch dinge reinschreiben kann, die geltendem Recht wdiersprechen. Aber, nicht jeder kleine frustrierte ALG2-Empfänger ist eben fähig dazu, dagegen zu klagen.

Für unverantwortlich halte ich, dass die Politik diese "Eingliederungsvereinbarungen" überhaupt im Gesetz verankert hat. Was damit bezweckt werden sollte, ist doch klar.

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02.02.2012 15:38 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Niemand muss das unterschreiben, das steht so im Gesetz:

Zitat:
Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt kein Sanktionstatbestand vor. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt verbindlich zu regeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 02.02.2012 23:49.

02.02.2012 23:48 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
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