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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Politik » Verfassungsrechtler warnt vor Macht der Großen Koalition » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Lui Lui ist männlich
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Verfassungsrechtler warnt vor Macht der Großen Koalition Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Einigen sich Union und SPD tatsächlich auf eine Große Koalition, hätte diese eine gewaltige Vierfünftel-Mehrheit im Bundestag. Zu gewaltig, meint der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Die Gewaltenteilung sei in Gefahr, sagt er im SPIEGEL.

Zitat:
Hamburg - Der frühere Bundesverfassungsrichter und Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio warnt vor der Macht der geplanten Großen Koalition. Diese könnte der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung im Land gefährlich werden, warnt er im SPIEGEL. "Es ist sehr bedenklich, wenn eine Regierung etwa bei europäischen Rettungsmaßnahmen gleichsam vom Kabinettstisch aus Änderungen der Verfassung beschließen könnte", sagte Di Fabio mit Blick auf die Vierfünftelmehrheit, die eine Große Koalition im neuen Bundestag hätte

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...n-a-928899.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

21.10.2013 02:47 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Richtig. Und schon alleine aus diesem Grund bin ich gegen eine Große Koalition!

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Liebe Grüße winke
Günter



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21.10.2013 09:57 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Weiß der Mann überhaupt, wovon er redet?

Was meint der mit "Gewaltenteilung"? Der Begriff bezeichnet die Aufteilung in Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) - was hat das mit der Großen Koalition zu tun?

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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21.10.2013 12:41 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Weiß der Mann überhaupt, wovon er redet?

Was meint der mit "Gewaltenteilung"? Der Begriff bezeichnet die Aufteilung in Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) - was hat das mit der Großen Koalition zu tun?


Beispielweise kann die Opposition dann keine Untersuchungsausschüsse mehr einsetzen. Und die Große Koalition könnte einfach mal so die Verfassung ändern.

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21.10.2013 12:45 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Sag ich doch - der Mann weiß nicht, wovon er redet.

Artikel 20 des Grundgesetzes können sie nicht ändern, insofern ist die Verwendung des Begriffs "Gewaltenteilung" im Zusammenhang mit dem Wahlergebnis falsch.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 21.10.2013 12:50.

21.10.2013 12:48 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Artikel 1 und 20 können nicht geändert werden, alles andere schon. Vorausgesetzt, man hat dafür auch eine Mehrheit im Bundesrat. Hat man ja dann aber.

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21.10.2013 14:14 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Genau, und da die Gewaltenteilung in Art 20 festgelegt ist, hat der Begriff nichts mit dem Wahlergebnis und einer eventuellen Großen Koalition zu tun.

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21.10.2013 14:17 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Das Grundgesetz (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages (415 von zurzeit 620 Mitgliedern)[1] und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (derzeit 46 von 69 Stimmen)[2] geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie). Kommt es doch zu einer solchen unzulässigen Änderung, entsteht verfassungswidriges Verfassungsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung


Eine Große Koalition im Bundestag hätte 504 von 631 Sitzen. Sie könnte an der Verfassung alles mit Ausnahme der Art. 1 und 20 ändern, sofern das den Art. 1 und 20 nicht direkt widerspricht und sofern der Bundesrat das hinterher absegnet.

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21.10.2013 14:25 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Ich geb's auf...

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21.10.2013 15:03 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Ich geb's auf...


Schade, dass Du juristische Fakten nicht anerkennst ...

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21.10.2013 18:38 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von Grubendol
Ich geb's auf...


Schade, dass Du juristische Fakten nicht anerkennst ...

Schade, dass du nicht lesen kannst...

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Es kommt ja noch viel schlimmer:

Nach derzeitig bestehendem Recht wird die Opposition nicht mehr die Möglichkeit haben, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen oder ein von der Regierung neu beschlossenes Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Und noch schlimmer: Die Bundestagsdebatten würden sehr langweilig verlaufen! Von jeder Stunde Redezeit dürften die Politiker der Regierung (CDU/CSU und SPD) 48 Minuten reden und die der Oppositioen (Linke und Grüne) 12 Minuten.

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22.10.2013 10:17 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Naja,Gysi hat doch meistens seine Redezeit weit überzogen.

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22.10.2013 14:24 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Lui
Naja,Gysi hat doch meistens seine Redezeit weit überzogen.


Aber, darum geht es doch nicht, es geht hier doch nicht (nur) um Gysi. Es geht um die Möglichkeit der Opposition, überhaupt noch Gehör zu erhalten.

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Es wird doch schon nach Lösungen gesucht.

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22.10.2013 17:21 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Günter

Aber, darum geht es doch nicht,

Eben, es geht um einen "frühere(n) Verfassungsrichter", der von der Verfassung keine Ahnung hat und Begriffe falsch verwendet und um Journalisten, die ebenfalls keine Ahnung haben und nur dummes Zeug nachplappern.

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22.10.2013 17:23 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
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