Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Alltag eines Strafverteidigers |
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Ihr Lieben,
immer wieder gibt es Diskussionen, ob es richtig - also moralisch vertretbar - ist, dass die Rechtsanwälte Christian Ströbele, Gerhard Schröder und Otto Schily ehemalige Mitglieder der RAF, Sympoatisanten der RAF oder Neonazis verteidigten.
Ich denke, dass man die Frage durchaus stellen darf. Ich bin aber der Auffassung, dass jeder Angeklagte das Recht auf eine korrekte Verteidigung hat, damit keine "falschen" Urteile gesprochen werden. Das macht einen Rechtsstaat aus. Insofern dienen bzw. dienten die Rechtsanwälte, die Angeklagte aus dem oben näher bezeichneten Kreis verteidigten, meines Erachtens nach der Demokratie! Wir brauchen solche Anwälte in unserer Demokratie!
Von daher können wir den (ehemaligen) Anwälten wie Christian Ströbele, Gerhard Schröder und Otto Schily nur danken, dass sie diese Aufgaben übernommen haben! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ihnen manchmal auch schlecht wurde, wenn sie erfuhren, was ihre Mandanten so denken und was sie getan haben!
Doch, wie verhält es sich heute mit Anwäten, die Mörder, Steuerhinterzieher und Sexualstraftäter verteidigen?
In diesem Zusammenhang lade ich Euch ein, Euch den ersten Teill dieses TV-Magazins anzuhören und Euch dazu anschließend zu äußern.
Rechtsanwalt Hermann Frank verteidigt Mörder, Steuerhinterzieher und Sexualstraftäter. Ein Job, den er aus Leidenschaft macht:
Rechtsanwalt Hermann Frank
__________________ Liebe Grüße
Günter
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18.08.2013 23:23 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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RE: Alltag eines Strafverteidigers |
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Zitat: |
Original von Günter
Ihr Lieben,
immer wieder gibt es Diskussionen, ob es richtig - also moralisch vertretbar - ist, dass die Rechtsanwälte Christian Ströbele, Gerhard Schröder und Otto Schily ehemalige Mitglieder der RAF, Sympoatisanten der RAF oder Neonazis verteidigten.
Ich denke, dass man die Frage durchaus stellen darf. Ich bin aber der Auffassung, dass jeder Angeklagte das Recht auf eine korrekte Verteidigung hat, damit keine "falschen" Urteile gesprochen werden. Das macht einen Rechtsstaat aus. Insofern dienen bzw. dienten die Rechtsanwälte, die Angeklagte aus dem oben näher bezeichneten Kreis verteidigten, meines Erachtens nach der Demokratie! Wir brauchen solche Anwälte in unserer Demokratie!
Von daher können wir den (ehemaligen) Anwälten wie Christian Ströbele, Gerhard Schröder und Otto Schily nur danken, dass sie diese Aufgaben übernommen haben! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ihnen manchmal auch schlecht wurde, wenn sie erfuhren, was ihre Mandanten so denken und was sie getan haben!
Doch, wie verhält es sich heute mit Anwäten, die Mörder, Steuerhinterzieher und Sexualstraftäter verteidigen?
In diesem Zusammenhang lade ich Euch ein, Euch den ersten Teill dieses TV-Magazins anzuhören und Euch dazu anschließend zu äußern.
Rechtsanwalt Hermann Frank verteidigt Mörder, Steuerhinterzieher und Sexualstraftäter. Ein Job, den er aus Leidenschaft macht:
Rechtsanwalt Hermann Frank |
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Bei der Aufzählung der "berühmten" Rechtsanwälte hast Du natürlich wieder Gerhard Schröder genannt, Gregor Gysi aber geflissentlich "vergessen". Deshalb hier noch mal zur Vervollständigung
Jedenfalls kein einfacher Beruf, sicherlich. Doch er wird es nicht nur aus Leidenschaft machen, sondern auch, weil er damit sein Geld macht.
Aber ich fand 2 Aussagen sehr interessant: 1. Er verteidigt nicht die Tat, sondern den Menschen, der grundsätzlich unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Und 2. Jeder Mensch kann Straftaten begehen, er hofft, dass er davor bewahrt wird.
__________________
In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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19.08.2013 08:02 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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19.08.2013 10:15 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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RE: Alltag eines Strafverteidigers |
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Zitat: |
Original von Günter
Doch, wie verhält es sich heute mit Anwäten, die Mörder, Steuerhinterzieher und Sexualstraftäter verteidigen?
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Was sollte heute anders sein als damals?
Natürlich hat jeder Mensch das Recht auf eine faire Verhandlung, und ein Verteidiger hat in erster Linie die Pflicht, darauf zu achten, dass dieser nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgeurteilt wird.
Außerdem bin ich der Meinung, dass man auch die Hintergründe der Tat beleuchten muss, was ebenfalls die Aufgabe eines Verteidigers ist. Ohne einen Täter zum Opfer machen zu wollen (sowas finde ich entsetzlich!), muss man doch die Umstände sehen, in welchen oder durch welche dieser geprägt worden ist. Und das muss bei einem Urteil meiner Ansicht nach mitberücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang immer wieder die Buchempfehlung "Am Anfang war Erziehung". Wenn man das liest, wird einem schnell klar, dass es angesichts seiner eigenen Kindheit geradezu ein Wunder gewesen wäre, hätte Jürgen Bartsch seinerzeit NICHT kleine Jungs massakriert.
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von toffil am 19.08.2013 13:26.
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19.08.2013 13:25 |
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