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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » Blindenarbeit - Blindenwaren » Es gibt keine „Blindenseife“! » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Es gibt keine „Blindenseife“! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen



Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Liebe Grüße winke
Günter



eFiliale - die Postfiliale im Internet


15.05.2008 23:39 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Helmut
Gast


RE: Es gibt keine „Blindenseife“! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von News
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Junger Mann, wir haben schon Blindenseife gekauft, da waren Sie noch gar nicht geplant!

Es ist ziemlich primitiv, seine Mitbewerber auf diese häßliche Art schlechtzumachen. Ein anständiger Kaufmann verhält sich so nicht!

16.05.2008 00:23
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064

RE: Es gibt keine „Blindenseife“! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von HelmutK
Zitat:
Original von News
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Junger Mann, wir haben schon Blindenseife gekauft, da waren Sie noch gar nicht geplant!

Es ist ziemlich primitiv, seine Mitbewerber auf diese häßliche Art schlechtzumachen. Ein anständiger Kaufmann verhält sich so nicht!

Oh man wie alt sind sie denn schon H.K.
Alte Leute hat man ja schon von eh her versucht über den Tisch zu ziehen.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

16.05.2008 01:57 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Ach, das hatte ich ja´ganz übersehen. Augenzwinkern

Also, nochmals, zum Nachlesen: Es geht hier nicht um Meinungsäußerungen, sondern es geht um konkrete gesetzliche Regelungen:

Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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23.08.2016 13:13 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Gerlinde
abgemeldet + Hausverbot

Dabei seit: 06.09.2016
Beiträge: 172

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Bei uns wurde auch Blindenseife verkauft und die war richtig! Die gute Kamillenseife von den Blinden!

14.10.2016 21:49 Gerlinde ist offline Beiträge von Gerlinde suchen Nehmen Sie Gerlinde in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Da wurdet Ihr dann mit Sicherheit über den Tisch gezogen! Bis vor wenigen Jahren galt noch das BliwaG:

Zitat:
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware. Der Vertrieb dieser Waren unter dem Hinweis auf die Beschäftigung von Blinden oder auf die Fürsorge für Blinde stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BliwaG (Blindenwaren-Vertriebsgesetz) dar und ist auch nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unzulässig. Das gilt auch dann, wenn in dem Herstellerbetrieb Blinde beschäftigt werden; hiernach darf z. B. Seife in keinem Fall unter der Bezeichnung "Blindenseife" oder mit einem anderen Hinweis auf die Beschäftigung von Blinden oder auf die Fürsorge für Blinde vertrieben werden.

http://blindenwaren.eu/534291981913dc903...42919820118d50e


Wer Seife als vermeindliche Blindenware verkaufte machte sich strafbar oder beging zumindest eine Ordnungswidrigkeit!

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Günter



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15.10.2016 14:51 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
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Zitat:

Neulich wollte mir ein Mann an der Haustür „Blindenseife“ verkaufen. Gibt es so etwas überhaupt?

Als Blindenware dürfen nur bestimmte Artikel vertrieben werden. „Blindenseife“ gehört ebenso wenig dazu wie „Blindentoilettenpapier“. Leider gibt es gerade im Bereich des Verkaufs von Blinden- und Behindertenware an der Haustür viele schwarze Schafe. Achten Sie darauf, dass die Ware das Blindenware-Zeichen trägt (zwei erhobene Hände, die zur Sonne greifen). Lassen Sie sich zudem den orangefarbenen Blindenwarevertriebsausweis zeigen. Auch hat die Bundesanstalt für Arbeit ein Verzeichnis mit anerkannten Behindertenwerkstätten veröffentlicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de/recht/95089/spenden-aber-sicher.aspx

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15.11.2016 11:43 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
 
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