Fremdenverkehrbeitrag-Zwei Kläger bekommen Recht |
|
Endlich Klarheit. Das Verwaltungsgericht in Stade hat entschieden. Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung für die Stadt Otterndorf ist nicht rechtskräftig – zumindest in zwei Fällen. Für diese beiden Kläger muss die Satzung noch einmal neu gefasst werden. Das bedeutet hoffentlich das Ende der Streitereien zwischen Verwaltung und einem kleinen Teil der Otterndorfer Gastwirte.
Zitat: |
Vier Klagen gegen die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages in Otterndorf wurden vor dem Verwaltungsgericht Stade verhandelt. Zwei wurden noch während des Prozesses zurückgezogen. Zwei weitere nahmen das Einigungsangebot der Samtgemeinde Hadeln nicht an und hielten ihre Klage aufrecht. Und sie bekamen Recht.
Die Satzung muss in kleinen Punkten überarbeitet werden – unter anderem sollen nun auch das Capio Krankenhaus Land Hadeln und ambulante Pflegedienste Fremdenverkehrsbeiträge zahlen, weil auch sie vom Tourismus in der Stadt profitieren. Bisher wurden diese beiden Branchen nicht mit eingerechnet.
Zwar haben die beiden Kläger in diesem Punkt Recht bekommen, ob es ihnen wirklich etwas nützt, wird man sehen. Erst einmal sind die Bescheide für 2010 und 2011 in diesen beiden Fällen nichtig. Es müssten neue gefasst werden. Ob diese dann auch rückwirkend gelten, ist nicht ganz sicher. |
|
http://www.cn-online.de/lokales/news/zwe...mmen-recht.html
__________________
Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
|