Niederelbe-Forum (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/index.php)
- Soziale Fragen (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/board.php?boardid=91)
-- HartzIV-Forum (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/board.php?boardid=74)
--- Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II! (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/threadid.php?threadid=9208)
Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II!
Zitat:
Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II!
(...)
Das heutige Beispiel zeigt aber auch auf, wie weit die Angestellten der diversen mit ALG II beschäftigten Behörden gehen, wenn es sich darum handelt, sich über die Leistungsbezieher zu informieren. So erhielt der Musiker Leonard Kroppach (alias Tapete) Post vom zuständigen Jobcenter. Nicht nur wollten die diensteifrigen Mitarbeiter wissen, welche Einkünfte er denn seit 2009 durch seine Tätigkeit als Musiker gehabt hätte (und unterstellten damit, er hätte diese gehabt, jedoch nicht angegeben). Darüberhinaus wollten sie Informationen über Art und Anschaffungskosten/-möglichkeiten bezüglich seines Equipments und zudem eine aktuelle Schufaauskunft - dazu wurden noch andere Informationen begehrt. Begehrt bedeutet in diesem Fall, dass der Musiker bis zum 13.02.2012 Zeit hat, all die notwendigen Informationen einzuholen bzw. Stellungnahmen (ausführlich!) vorzulegen - da das Schreiben den 27.01.2012 als Datum trägt und am 31. Januar seinen Adressaten erreichte, bleiben somit ganze 13 Tage Zeit, um die Neugierde der Behörde zu befriedigen.
(...)
Telepolis
__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Das alles ist leider für Selbstständige bzw. für Aufstocker, die ALG2 beziehen, geltendes Recht!
__________________
Liebe Grüße
Günter
Nein, eine dreizehn-Tage Frist ist niemals geltendes Recht, den Paragraphen zeig' mir mal.
__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Zitat:
Original von Grubendol
Nein, eine dreizehn-Tage Frist ist niemals geltendes Recht, den Paragraphen zeig' mir mal.
Es gelten für den HartIV-Empfänger ja auch die DVUs und die indeviduellen "Eingliederungsvereinbarungen". Letztere halte ich natürlich für gesetzeswidrig, weil der Vermittler da ja theoretisch dinge reinschreiben kann, die geltendem Recht wdiersprechen. Aber, nicht jeder kleine frustrierte ALG2-Empfänger ist eben fähig dazu, dagegen zu klagen.
Für unverantwortlich halte ich, dass die Politik diese "Eingliederungsvereinbarungen" überhaupt im Gesetz verankert hat. Was damit bezweckt werden sollte, ist doch klar.
__________________
Liebe Grüße
Günter
Niemand muss das unterschreiben, das steht so im Gesetz:
Zitat:
Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt kein Sanktionstatbestand vor. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt verbindlich zu regeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung
__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Powered by: Burning Board Lite 1.0.2 © 2001-2004 WoltLab GmbH