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Grubendol

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Freitag, 3. September 2021, 17:14

Bremerhaven: Spektakulärer Verkehrsunfall

Zitat

Bremerhaven: Spektakulärer Verkehrsunfall - Radfahrer hat viel Glück

Am Abend des 02.09.2021 kam es auf der Stresemannstraße, vor der Bremerhavener Stadthalle zu einem Verkehrsunfall, bei dem 2 Beteiligte verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand. Gegen 18.45 Uhr fuhr ein PKW-Fahrer, nach Zeugenangaben, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Stresemannstraße in nördlicher Richtung auf dem linken Fahrstreifen. Noch vor der Einmündung der Melchior-Schwoon-Straße wollte er einen VW-Golf überholen. Da sich in Höhe der Stadthalle vor ihm langsamere Fahrzeuge befanden, wechselte der Renault-Fahrer abrupt nach rechts, weil er vor dem Golf einscheren wollte. Bei dem waghalsigen Manöver kam es zur Kollision mit einem vor ihm fahrenden Gespann (PKW/Anhänger). Durch die Wucht des Anpralls riss der Anhänger mitsamt der Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug ab und überschlug sich mehrfach. Dabei entstand hoher Sachschaden an dem geladenen Motorrad mit Beiwagen. Der Unfallverursacher verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte mit seinem Renault Clio über die angrenzenden Fahrstreifen auf den Rad-/Gehweg vor der Tankstelle. Hier konnte sich ein Radfahrer gerade noch mit einem Sprung von seinem Fahrrad vor dem herannahenden Fahrzeug retten, dass ihn zu überrollen drohte. Der 21-Jährige kam dabei zu Fall und verletzte sich leicht. Er war gerade noch rechtzeitig durch die vorangegangenen Unfallgeräusche auf die drohende Gefahr aufmerksam geworden. Der PKW des Unfallverursachers schleuderte mit großer Energie weiter über eine hohe Bordsteinkante, die das Tankstellengelände von der Straße trennt und schlug in eine Zapfsäulenanlage ein. Dabei wurde die Zapfanlage vom Fundament gerissen und alle Leitungen durchtrennt. Am PKW entstand Totalschaden. Der Beifahrer (23) des Unfallverursachers erlitt dabei leichte Verletzungen. Den eintreffenden Rettungskräften bot sich ein großes Trümmerfeld. Die Polizei sperrte die Schadensstelle ab und sicherte die Tankstelle. Bei den Ermittlungen zur Unfallursache meldeten sich Zeugen, die eindeutig den Unfallhergang beschreiben konnten. Demnach hatte sich der Unfallverursacher zuvor ein Rennen mit dem VW-Golf geliefert. Die Fahrzeuge waren schon in der Rheinstraße aufgefallen. Sie beschleunigten z.B. an den Ampeln ihre Autos maximal in Richtung der späteren Unfallstelle und es kam zu gefährlichen Situationen. Die Polizei ermittelt wegen § 315 d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) und § 229 (Fahrlässige Körperverletzung) und stellte sowohl bei dem Verursacher (22), als auch bei beteiligten Golf-Fahrer (28 ) die Fahrzeuge sowie die Führerscheine sicher. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise werden unter der Telefonnummer 0471/953-3165 entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bremerhaven
Ralf Spörhase
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E-Mail: r.spoerhase@polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
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Freitag, 3. September 2021, 19:24

Heftig!

Da hatte aber wohl ganz Bremerhaven außerordentliches Glück... Wenn so eine Zapfanlage aus dem Fundament gerissen wird, reicht oft nur ein Funke für ein Inferno..

Bleibt nur zu hoffen, dass der Raser verurteilt wird, nie wieder ein KfZ führen darf und für alle entstandenen Schäden finanziell aufkommen muss. Reine Utopie - ich weiß! :pinch:

Grubendol

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Freitag, 3. September 2021, 20:14

Na ja, erstmal zahlt ja die gesetzliche Haftpflicht. Wie weit die Versicherung allerdings kommt, wenn sie später den Vogel in Regress nimmt, ist in der Tat fraglich.
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4

Freitag, 3. September 2021, 20:43

Zitat

Na ja, erstmal zahlt ja die gesetzliche Haftpflicht.
Bis 1,22 Mio Euro bei Sachschäden, wenn das eine einheitliche Deckelung der maximalen Deckungssumme ist. Habe diese Info gerade gefunden.* Scheint aber je nach Versicherer und Vertrag stark nach oben zu variieren...

*Die Deckungssumme in der Kfz-VersicherungDie gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht beträgt für Personenschäden einschließlich des Todesfalls eines Unfallopfers 2,5 Millionen Euro. Kommen drei oder mehr Personen zu Schaden, greift eine Maximierung von insgesamt 7,5 Millionen Euro für alle Betroffenen insgesamt. Sachschäden regulieren die Versicherer mit maximal 1,22 Millionen Euro. Für Vermögensschäden besteht in der gesetzlichen Deckung eine Obergrenze von 50.000 Euro.

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/deckungssumme/

Wie dem auch sei. Da dürfte ein stolzes Sümmchen zusammenkommen. Ärgerlich wäre es natürlich, wenn er nicht ausreichend in Regress genommen werden würde und - mal wieder - die anderen beitragszahler der jeweiligen Versicherung zahlen müssen.